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Donnerstag, 29. Juli 2010
 
 
Rentenreform 2001 - eine Reform, drei Gesetze



Was unter Reichskanzler Bismarck geschaffen wurde und weltweit als führend galt, steht heute vor dem finanziellen Kollaps. Das umlagefinanzierte gesetzliche Rentensystem ist nicht länger finanzierbar. Eine zukunftsweisende Reform der Altersvorsorge ist unumgänglich. Die Rentenreform 2001 ist ein Schritt in diese Richtung.

Am 01.01.2001 trat das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Kraft. Hierdurch wurde die gesetzliche Absicherung der Arbeitskraft erheblich gekürzt.
Rentenreform 2000/2001

Das im Bundestag bereits verabschiedete Altersvermögensgesetz soll am 01.01.2002 in Kraft treten, bedarf aber zuvor der Zustimmung des Bundesrates. Es regelt den Aufbau der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge sowie die Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge. Das Altersvorsorgeergänzungsgesetz wurde ebenfalls im Bundestag verabschiedet und tritt zum 01.01.2002 in Kraft - auch ohne Zustimmung des Bundesrates. Es beinhaltet die umfangreichen Kürzungen der Alters- und Hinterbliebenenrenten.

Nachstehend informieren wir Sie über Inhalte und Auswirkungen der Rentenreform 2001. Gern zeigen wir Ihnen Möglichkeiten auf, die absehbaren Versorgungslücken zu schließen.

Damit aus Ihrer Rente keine "Ente " wird, fordern Sie uns!


Wer vorzeitig in Rente geht, fällt als Beitragszahler aus


Nur jeder vierte Versicherte leistet bis zum 65. Lebensjahr Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Entwicklung:

Immer weniger Beitragszahler pro Rentner.
 


 
 
Top! Top!