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Donnerstag, 29. Juli 2010
 
 
Das unterschätzte Risiko - Berufsunfähigkeit


Das Thema Berufsunfähigkeit ist durch die Rentenreform 2001 zurzeit häufig in den Medien vertreten. Besonders stark betroffen sind alle Personen, die nach dem 01. Januar 1961 geboren sind: Eine Erwerbsminderungsrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung erhält nur noch, wer weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kann, und zwar egal in welchem Beruf. Wer zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann, bekommt die halbe Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt etwa ein Viertel des Nettoeinkommens.

Wer kann davon schon leben?

Die bisherige durchschnittliche Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente, die an unter 40-Jährige gezahlt wird, liegt bei 620 Euro monatlich. Das reicht in Großstädten gerade eben für die Kaltmiete einer 75 qm-Wohnung. (Quelle: map-report special "Risiko:Berufsunfähigkeit")


Wahrscheinlichkeit

Allerdings ist Berufsunfähigkeit nicht unbedingt das Thema, mit dem sich junge Leute beschäftigen. "Das trifft mich doch nicht," oder "Naja, aber doch nicht in meinem Beruf. Das ist doch eher etwas für Arbeiter," sind Aussagen, die wir täglich hören. Wie falsch diese Aussagen sind, erkennt man daran, dass in der jüngsten Vergangenheit rund 200.000 Menschen pro Jahr erstmals eine gesetzliche Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten haben. Davon immerhin fast 30.000 Personen, bevor sie 40 Jahre alt waren. Tendenz steigend.

Hätten Sie gedacht, dass jeder fünfte Augenoptiker berufsunfähig wird? Bei Versicherungsfachleuten liegt die BU-Wahrscheinlichkeit bei 23% und auch 37% aller Zahntechniker erreichen nicht das 40-jährige Dienstjubiläum.

Ursachen

Vielfach werden die Ursachen, die zur Berufsunfähigkeit führen, völlig falsch eingeschätzt. 1999 schieden 39% der bis 40-Jährigen auf Grund psychischer Erkrankungen aus dem Berufsleben aus. Psychische Probleme sind damit die Hauptursache bei für junge Berufsunfähige.


Die Tatsachen...

In 88% aller Fälle sind Krankheiten die Ursache einer Erwerbsminderung und in 12% Unfälle

Grundsätzlich gilt seit dem 01.01.01:

  • Wer aus gesundheitlichen Gründen nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt zumeist ca. die Hälfte des Nettoeinkommens, sie kann aber auch deutlich geringer sein.

  • Wer zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt etwa ein Viertel des Nettoeinkommens. Für den Fall, dass für die betroffene Person jedoch kein Teilzeitarbeitsplatz verfügbar ist, wird die volle Erwerbsminderungsrente geleistet.

Für alle vor dem 02.01.1961 Geborenen gilt darüber hinaus:

Für Personen, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, bleibt die Berufsunfähigkeitsrente als Grund für eine Rentenzahlung prinzipiell bestehen. Es müssen jedoch gravierende Einschränkungen hingenommen werden.

Wer seinen Beruf oder einen vergleichbaren Beruf aus gesundheitlichen Gründen weniger als sechs Stunden täglich ausüben kann, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt etwa ein Viertel des bisherigen Nettoeinkommens.

Die Jüngeren trifft es noch härter!

Für Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, ist der gesetzliche Berufsunfähigkeitsschutz komplett entfallen. Sie erhalten eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente nur dann, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind, irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen. Ob dabei der bisherige Beruf ausgeübt werden kann, ist ohne Bedeutung.

FAZIT
Für nach dem 01.01.1961 Geborene entfällt der gesetzliche Berufsunfähigkeitsschutz komplett. Für alle anderen verschlechtert er sich gravierend.
 
 
Top! Top!