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Donnerstag, 29. Juli 2010
 
 
Altersrente
Damit sollten Sie rechnen!



So viel geht künftig in die gesetzliche Rentenkasse.

Da die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung schon für viele an der Schmerzgrenze liegen, hat der Gesetzgeber beschlossen, dass die Beiträge langfristig nicht über ein bestimmtes Niveau steigen sollen.
Maximal soll der Beitragssatz auf 22% im Jahr 2030 ansteigen. Bei einem Bruttoverdienst von bspw. 2.000 Euromüssen im Jahr 2030 also ca. 440 Euro(inkl. Arbeitgeberbeitrag) in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden. Und das bei sinkenden Leistungen!

Sinkende Leistungen trotz steigender Beiträge

Gleichzeitig beschloss der Gesetzgeber, dass das Rentenniveau, das heute bei ca. 70% des Nettogehalts liegt, bis 2030 abgesenkt wird, allerdings nicht unter 67%.

Was genau verbirgt sich hinter dem Rentenviveau?

Das Rentenniveau bezeichnet das Verhältnis zwischen Altersrente eines so genannten Eckrentners und dem aktuellen Nettodurchschnittseinkommen aller gesetzlich Rentenversicherten. Ein Rentenniveau von 67% bedeutet damit, dass die Altersrente eines Eckrentners 67% des Nettodurchschnittseinkommens aller Versicherten beträgt.

Doch Vorsicht.

Ein Eckrentner ist eine fiktive Person, die 45 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt und dabei so viel verdient hat, wie der Durchschnitt aller Rentenversicherten. Zu beachten ist, dass die tatsächliche Versicherungszeit heute jedoch i. d. R. deutlich niedriger ist. So beträgt sie bei westdeutschen Männern zur Zeit durchschnittlich nur 39 Jahre.

FAZIT
Nur die Wenigsten erfüllen die Voraussetzungen des fiktiven Eckrentners und erreichen ein Rentenniveau von 67%.

So sieht die Realität aus

Ein 30-Jähriger mit einem Nettoeinkommen von 1.400 Euro, der 39 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt und dessen Einkommen sich durchschnittlich entwickelt, wird mit 65 Jahren eine Altersrente von ca. 802 Euro erhalten, in heutigen Werten ausgedrückt. Dies sind ca. 57% seines heutigen Nettoeinkommens.

Mit anderen Worten: Nach In-Kraft-Treten der Rentenreform 2001 fehlen ungefähr 598 Euro zur Aufrechterhaltung des gewohnten Lebensstandards
Wann steht Ihnen Altersrente zu?

Regelaltersrente

Die Regelaltersrente wird an Personen gezahlt, die das 65. Lebensjahr vollendet und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben.

Als Wartezeit werden Zeiten bezeichnet, in denen der Versicherte Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, sowie Ersatzzeiten, Zeiten aus dem Versorgungsausgleich und Kindererziehungszeiten.


Eher ist´s für bestimmte Personen möglich...

Vor Vollendung des 65. Lebensjahres können gegenwärtig Frauen, langjährig Versicherte, Schwerbehinderte, Erwerbsgeminderte und Arbeitslose Altersrente beziehen, sofern sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Die jeweiligen Altersgrenzen werden aber auch für diese Personengruppen schrittweise angehoben.

... es sei denn, Sie nehmen Einbußen in Kauf.

Möchten Sie vor Erreichen Ihrer Altersgrenze Altersrente beziehen, so ist dies ab einem bestimmten niedrigen Alter möglich. Die Inanspruchnahme der vorzeitigen Altersrente führt allerdings aufgrund der kürzeren Versicherungsdauer zu geringeren Rentenansprüchen. Zusätzlich wird Ihre rente um 0,3% je Monat des vorgezogenen Rentenbezugs dauerhaft gemindert.

FAZIT
Wer vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Rente gehen will, muss mit dauerhaften Abschlägen rechnen.

Altersgrenzen der Altersrenten für die Jahrgänge 1960 und jünger

Zukünftig können also auch Frauen und Arbeitslose erst mit 65 Jahren in Rente gehen - es sei denn, sie sind langjährig versichert und nehmen dauerhaft Abschläge in Kauf.

Für alle langjährig Versicherten gilt: Wenn sie bspw. mit 62 statt mit 65 Jahren gesetzliche Altersrente beziehen möchten, wird ihre Rente jährlich um 10,8% (= 0,3 x 12 Monate x 3 Jahre) gekürzt, so dass sie nur 89,2% ihrer ohnehin nicht üppigen Renten erhalten. Und das von da an ihr Leben lang!

 
 
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