| Änderungen in der GKV zum 01.07.2005 |
Änderungen in der GKV beim Zahnersatz und Krankengeld
Das ändert sich zum 01.07.2005 in der GKV:
Zum 01. Juli 2005 tritt die nächste Stufe der Gesundheitsreform in Kraft. GKV-Versicherte müssen ab dann einen einkommensabhängigen Sonderbeitrag von insgesamt 0,9% für Zahnersatz und Krankentagegeld zahlen. Der Arbeitgeber beteiligt sich dann nicht mehr an diesem Beitrag.
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen im Gegenzug den allgemeinen Beitragssatz - der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern je hälftig gezahlt wird - um 0,9% Punkte senken.
Diese vordergründig neutrale Beitragsänderung führt bei Angestellten unterm Strich zu einer Mehrbelastung von 0.45% des Bruttoeinkommens.
Rechenbeispiel für eine Beitragsrechnung ab 01.07.2005:
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Arbeitgeber |
Arbeitnehmer |
| mtl. Beitrag ab 1.1.2005 |
250 € (7,1%) |
250 € (7,1%) |
| Beitragssenkung um 0,9% ab 1.7.2005 |
234 € (6,65%) |
234 € (6,65%) |
| Plus 0,9% AN-Zuschlag für Krankengeld und Zahnersatz |
0 € |
32 € (0,9%) |
| Gesamtbeitrag ab 1.7.2005 |
234 € (6,65%) |
266 € (7,55%) |
Nähere Informationen finden Sie hier:
Die Lücke im Versicherungsschutz bleibt
Nach wie vor sind viele GKV-Versicherte über die Neuregelung zur Finanzierung des Zahnersatzes und Krankengeldes ab 01.07. nur unzureichend informiert. Dieses Thema wird jedoch in den nächsten Wochen eine breite Öffentlichkeit bekommen.
Bereich Zahnersatz
Im Bereich Zahnersatz stellt diese Neuregelung für die GKV-Versicherten schon die zweite einschneidende Änderung in 2005 dar. Denn seit Januar zahlen die Krankenkassen nur noch sog. "Befundorientierte Festzuschüsse".
Folge: Die finanziellen Absicherungslücken beim Zahnersatz sind damit oft noch größer geworden!
Download: Festzuschüsse Zahnersatz
Bereich Krankentagegeld
Beim Krankentagegeld bleibt zumindest in Bezug auf die Leistungen alles beim Alten. Womit sich aber am grundsätzlichen Problem nichts ändert: Das Krankentagegeld der Kasse reicht in der Regel nicht aus! Denn bei längerer Krankheit müssen Kassenversicherte mit rund 20% weniger Einkommen auskommen. Es fehlt Geld für die laufenden finanziellen Verpflichtungen wie z.B. Miete oder Kreditzahlungen! |
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