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Ausgangssituation
Die Bundesgesundheitsministerin plant, nach der Wahl die Versicherungspflichtgrenze zu erhöhen:
Die Welt, vom 12. April 2002:
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) will die Abwanderung aus der gesetzlichen Krankenversicherung erschweren. Die Einkommensgrenze von derzeit 3.375 Euro, ab der ein Arbeitnehmer sich privat versichern kann, soll in der nächsten Legislaturperiode auf 4.500 Euro monatlich angehoben werden. ...
Fakt ist: Für Arbeitnehmer würde dies bedeuten, dass sie dann ein weitaus höheres Einkommen beziehen müssten, bevor sie die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verlassen und sich in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichern können. Für viele Arbeitnehmer wäre der Weg in die PKV damit für immer verschlossen!
Das Parlament, vom 22. Februar 2002:
Frau Ulla Schmidt wurde gefragt, ob es zu diesem Zwecke nicht sinnvoll wäre, auch die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben?
Zitat Ulla Schmidt:"Das will ich nicht definitiv für alle Zukunft ausschließen,..."
Fakt ist: Sollte die Beitragsbemessungsgrenze tatsächlich - schrittweise oder auf einen Schlag - wie die Versicherungspflichtgrenze angehoben werden, hätte dies für Millionen von GKV-Versicherten erhebliche Beitragserhöhungen zur Folge, da ein größerer Teil des Einkommens mit Versicherungsbeiträgen belastet würde.
Ein Beispiel: Der Höchstbeitrag zur GKV beträgt heute bei 14 % GKV-Beitrag und 1,7 % Pflegeversicherungsbeitrag 529,88 Euro. Bei einer Festlegung der Beitragsbemessungsgrenze auf 4.500 Euro würde der Höchstbeitrag auf 706,50 Euro steigen! Das wäre eine Beitragserhöhung von 33 %!
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Mehr Wahlfreiheit im Gesundheitswesen
Die Menschen wollen heute weniger Regulierung und mehr Wahlfreiheit. Gerade dann, wenn es um so etwas Wichtiges wie die eigene Gesundheit geht.
Fakt ist: Eine Anhebung der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 3.375 Euro auf 4.500 Euro monatlich würde den meisten der heute freiwillig versicherten GKV-Mitglieder den Weg in die PKV versperren. Sie wären dann Zwangsmitglieder in der GKV und verlören ihre Wahlfreiheit, d.h., ihnen würde eine wichtige, leistungsfähige Alternative genommen.
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Die Einschränkung der Wahlfreiheit betrifft auch das Leistungsangebot:
Das Angebot der PKV ist breit gefächert. Es reicht vom preiswerten Basisschutz bis hin zum Spitzenschutz. Jeder Versicherte hat die freie Wahl, das für ihn optimale Angebot auszusuchen.
Kann man weiterhin PKV-Mitglied bleiben - auch wenn man nach Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze eigentlich zur gesetzlichen Krankenkasse wechseln müsste?
Fakt ist: Wer versicherungspflichtig wird, weil die Versicherungspflichtgrenze angehoben wird, kann sich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen. Man kann also in der privaten Krankenversicherung bleiben.
Fakt ist: Die GKV bietet einen einheitlichen Versicherungsschutz für alle. Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten beim zu versichernden Leistungsumfang sind nur in der PKV, nicht jedoch in der GKV gegeben.
Eine Einschränkung der Wahlmöglichkeit bedeutet also einen Abbau von Wahlmöglichkeiten für die Versicherten! Damit wird den Betroffenen eine leistungsfähige Alternative im Gesundheitswesen verschlossen!
Vorsorge für die Zukunft
Der Altersaufbau unserer Bevölkerung verändert sich dramatisch: Auf immer weniger junge kommen immer mehr ältere Menschen. Diese Entwicklung wird in den kommenden Jahren und Jahrzehnten noch weiter zunehmen.
Die Folgen für die GKV sind vergleichbar mit denen für die Rentenversicherung: Immer weniger Beitragszahler müssen für immer mehr GKV-Mitglieder aufkommen, die keine oder nur minimale Beiträge zahlen. Bei der Rente hat der Staat bereits reagiert: mit der privat finanzierten Riester-Rente und abgesenkter Rentenhöhe!
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Fakt ist: Das System der GKV ist umlagefinanziert und daher auf diese demographische Herausforderung nicht vorbereitet.
Der Beitragssatz in der GKV muss aufgrund der Bevölkerungsentwicklung in den kommenden Jahren zwangsläufig ansteigen.
Dies belegt eindeutig ein Gutachten von Prof. Dr. B. Hof, das die Auswirkungen der demographischen Entwicklung untersucht hat.
Schon heute müssen die jungen Versicherten in der GKV für die älteren Versicherten jährlich 30 Mrd. Euro aufbringen. Tendenz: stark steigend.
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| Das kapitalgedeckte Finanzierungsverfahren der PKV trifft durch Alterungsrückstellungen rechtzeitig Vorsorge für die Zukunft. |
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Durch die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze wird die Möglichkeit, zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln, für viele Arbeitnehmer erheblich eingeschränkt, oder sogar auf Dauer unmöglich gemacht.
Weniger Menschen können so selber für ihre zukünftigen Gesundheitsleistungen vorsorgen.
Wer in der GKV bleibt, vertraut darauf, dass nachwachsende Generationen seine im Alter höheren Gesundheitsausgaben mitfinanzieren.
Je mehr Personen rechtzeitig zur PKV wechseln, desto mehr Zukunftsvorsorge wird getroffen und desto niedriger ist die zukünftige Last in der GKV.
Eine drastische Schwächung der PKV, die - im Gegensatz zur demographieanfälligen GKV - rechtzeitig Vorsorge für die Zukunft trifft, ist ein politisch sehr kurzsichtiger Schritt.
In der PKV Solidarität beweisen
Solidarität ist ein sehr wichtiger und positiv besetzter Begriff. Die GKV baut - wie immer wieder betont wird - auf dem Grundsatz der Solidarität auf. Auch die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze wird von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt mit dem "Solidaritätsprinzip" begründet.
Aber gibt es in der PKV keine Solidarität?
Solidarität meint vor allem die Solidarität zwischen Gesunden und Kranken.
Fakt ist: In der GKV sollen die Gesunden mit ihren Beiträgen die Gesundheitskosten der Kranken mitfinanzieren. Das genau entspricht dem Versicherungsprinzip und gilt in der PKV ebenso wie in der GKV.
Aber: Während die PKV vertraglich den vereinbarten Leistungsumfang ein Leben lang garantiert, ist es in der GKV jederzeit möglich, dass der Leistungskatalog im Rahmen von Gesundheitsreformen beschnitten wird.
Junge zahlen dann beispielsweise heute für Leistungen, die ihnen selbst im Alter nicht mehr oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Ist das solidarisch?
In der PKV gilt die Solidarität ein Leben lang. Was vertraglich zugesichert ist, kann niemals vom Versicherungsunternehmen oder Gesetzgeber zurückgenommen werden.
Solidarität meint auch gerechte Einkommensumverteilung, also den Ausgleich zwischen Arm und Reich.
Fakt ist: Ein Haushalt mit einem Einkommen von 7.000 EUR und drei Kindern in weiterführenden Schulen, in dem nur eine Person verdient und damit einziges beitragspflichtiges GKV-Mitglied ist, zahlt bei 14 % Beitragssatz in der GKV monatlich 472,50 EUR für die gesamte Familie, also für 5 versicherte Personen.
Ein Doppelverdienerhaushalt mit einem Einkommen von 2.000 EUR und 3.000 EUR sowie ebenfalls drei Kindern zahlt monatlich 700 EUR Beitrag. Erzielen die Kinder bereits ein eigenes kleines Einkommen, steigt der Gesamtbeitrag der Familie sogar noch weiter an!
Der besser verdienende Haushalt zahlt also erheblich weniger als der geringer verdienende.
Ist das solidarisch?
Solidarität meint auch die Solidarität zwischen Jung und Alt.
Fakt ist: Die Kosten im Gesundheitswesen steigen kontinuierlich - auch aufgrund neuer Behandlungsmethoden und der höheren Lebenserwartung. Wer heute wie in der GKV für die ältere Generation mitbezahlt, erwartet, dass die nachwachsende Generation künftig auch für ihn mitbezahlt.
Die junge Generation wird immer mehr und teurere Leistungen für die ältere Generation mitfinanzieren müssen. Der von ihr zu tragende Finanzierungsanteil beträgt heute bereits 30 Mrd. EUR pro Jahr. Tendenz: stark steigend aufgrund des sich ändernden Bevölkerungsaufbaus.
Prof. Bernd Raffelhüschen (Finanzwissenschaftler an der Universität Freiburg) hat diesen Zusammenhang in so genannten Generationenbilanzen untersucht. Das Ergebnis ist ernüchternd: "Vielmehr entpuppt sich die GKV als Bereicherungsabkommen zu Lasten zukünftiger Generationen, denn keine heute lebende Generation wäre in diesem Fall bereit, die finanziellen Lasten wirklich zu tragen."
Er spricht von einer "Nachhaltigkeitslücke" in der Größenordnung von bis zu 4,2 Billionen EUR. Diese Verschiebung der Last auf künftige Generationen vermeidet die PKV.
Jede Generation trägt hier ihre eigene Finanzierungslast, und dies auch im Alter.
In der PKV sorgt nämlich jede Generation selbst durch Alterungsrückstellung rechtzeitig vor.
Solidarität ist ein wesentlicher Bestandteil jeder Versicherung - gerade auch der PKV, die besonders viel für das deutsche Gesundheitswesen leistet.
Fakt ist: Der Beitrag aller Selbstzahler zur Finanzierung des deutschen Gesundheitswesens ist mit über 5 Mrd. EUR jährlich überproportional hoch, weil sie für viele Gesundheitsleistungen höhere Preise als die GKV-Versicherten zahlen müssen. Die GKV-Versicherten genießen viele soziale Privilegien, die den Selbstzahlern verwehrt sind.
PKV-Mitglieder leisten für das deutsche Gesundheitswesen mehr als GKV-Mitglieder.
Kaum ein Arzt oder Krankenhaus wäre ohne PKV-Patienten und ihre höheren Honorare wirtschaftlich leistungsfähig. Die höheren Zahlungen der PKV-Mitglieder leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Qualität und Leistungssteigerung unseres Gesundheitswesens - und davon profitieren auch alle Mitglieder der GKV!
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Hilft die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze der GKV ?
Der Plan der Bundesgesundheitsministerin ist nicht der richtige Weg, um das heutige System der GKV auf sichere Füße zu stellen. Die demographische Entwicklung macht deutlich, dass dies keine Lösung ist und schwerwiegende Folgen für jeden von uns haben könnte.
Die geplante Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze könnte auch eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze nach sich ziehen. Bisher haben Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze immer die gleiche Höhe gehabt.
Wenn also die Versicherungspflichtgrenze erhöht würde, könnte dies auch eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze zur Folge haben. Dies würde für alle Arbeitnehmer mit einem Einkommen über 3.375 Euro auch eine Erhöhung der Beiträge bedeuten.
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Hinzu kommt: das Vorhaben der Bundesgesundheitsministerin rechnet sich auch für die GKV finanziell nicht! Ebenso wenig könnte damit die gesundheitliche Versorgung verbessert werden.
Fakt ist: Nicht einmal kurzfristig würden der GKV Mehreinnahmen in die Kassen gespült werden. Denn eine höhere Versicherungspflichtgrenze würde erhebliche Veränderungen in den Mitgliederstrukturen von PKV und GKV auslösen.
Die Erhöhung würde beispielsweise dazu führen, dass viele PKV-Versicherte, die aufgrund ihrer Kinderzahl hohe Beiträge zahlen, zurück in die GKV wechseln würden. Folglich würde die GKV vor allem "teure" Versicherte gewinnen!
PKV und GKV sind Bestandteile eines gegliederten Krankenversicherungssystems. Wer der PKV den Marktzutritt versperrt, wird erleben, dass sich wie z.B. in Großbritannien der Versorgungsstandard (z.B. durch Wartelisten) nicht nur deutlich verschlechtern wird, sondern es wird sich neben der Kassenversorgung dann auch eine verstärkte private Versorgung (ohne Wartelisten) aufbauen.
So führt die Beseitigung des gegliederten Krankenversicherungssystems erst zur Zwei-Klassen-Medizin - zum Schaden des ganzen Gesundheitswesens.
Eine Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze würde auch eine ganze Reihe von Rechtsfragen aufwerfen. Denn sowohl die Grundrechte der Versicherten als auch die der privaten Krankenversicherer würden erheblich eingeschränkt.
Darüber hinaus müsste sich eine solche Maßnahme auch am europäischen Wettbewerbs- und Kartellrecht messen lassen. Und die Europäische Kommission mahnt bereits heute an, dass europäischen Versicherern der Zugang zum deutschen Markt erleichtert werden soll. Eine Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze würde jedoch das Gegenteil bewirken!
Folglich: Millionen von Menschen wären von einer Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze und einer späteren Angleichung der Beitragsbemessungsgrenze betroffen.
Das träfe nicht nur den Geldbeutel und die Wahlfreiheit der jeweiligen Versicherten, sondern auch den Lebensnerv der PKV und damit den Lebensnerv unseres Gesundheitssystems.
Das Ergebnis nüchterner Überlegung kann daher nur lauten: "Finger weg von der Pflichtgrenze!" |
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