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Donnerstag, 29. Juli 2010
 
 
Gesundheitsreform 2006 / 07


Download: Die 3-Jahresfrist für Arbeitnehmer bei einem Wechsel in die PKV

Krankenversicherung PKV - gerade jetzt

Das Eckpunktepapier zur Gesundheitsreform 2006

Das Eckpunktepapier zur Gesundheitsreform 2006 vom 03.07.2006 ist nach
Agenturmeldungen nunmehr auch von der Regierungskoalition in das
Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden.

Ein wichtiger Punkt der geplanten Gesundheitsreform, die noch in heftigster
Diskussion steht, befasst sich mit der Möglichkeit des Wechsels eines in der
GKV freiwillig versicherten Arbeitnehmers (Stichtagsregelung 3. Juli 2006!)
- nicht betroffen sind in der GKV versicherte Selbstständige und Beamte.

Dabei ist positiv anzumerken, dass die Versicherungspflichtgrenze nach dem
Eckpunktepapier nicht erhöht wird.

Darüber hinaus werden aber
  • die Beiträge in der GKV um 0,5 % erhöht,
  • die Erhöhungen noch stärker ausfallen, wie viele Krankenkassen annehmen und
  • weitere Zusatzbeiträge in Zusammenhang mit dem "Gesundheitsfonds" nicht auszuschließen sein.
Wechselmöglichkeiten in die PKV

Nach derzeitigem Stand werden die Aussagen des Eckpunktepapiers bzw. nunmehr der Regierungskoalition bzgl. der Wechselmöglichkeiten wie folgt interpretiert.
  • Personen, die die Versicherungspflichtgrenze bis 31.12.2005 überschritten haben und daher schon vor dem 03.07.2006 freiwillig in der GKV versichert sind, können sofort - wie bisher auch - mit einer zweimonatigen Frist kündigen und in die Private Krankenversicherung wechseln.
  • Personen, die die Versicherungspflichtgrenze in der Zeit vom 1.01.2006 bis einschl. 02.07.2006 überschritten haben, können sich unserer Ansicht nach zum 01.01.2007 privat versichern.
  • Personen jedoch, die die Versicherungspflichtgrenze nach dem Stichtag 03.07.2006 überschreiten, müssen möglicherweise die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überschreiten, bevor ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist.

Viele Gelsellschaften geben daher folgende oder ähnliche Garantieerklärung
für Ihre Kunden


Sollte ein Kunde des oben beschriebenen Personenkreises auf Grund der im
Rahmen der Gesundheitsreform 2006 evtl. in Kraft tretenden gesetzlichen
Bestimmungen wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln müssen,
garantieren wir ihm, dass wir die neu abgeschlossene
Krankheitskostenvollversicherung ohne finanzielle Nachteile auf seinen
Wunsch zu diesem Termin aufheben werden.


Diese oder ähnliche Möglichkeiten bieten Ihnen diverse angesehene Private
Krankenversicherungunternehmen.


Sprechen Sie und an, wir informieren Sie gern!
 
 
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