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Seit Mai ist es beschlossene Sache:
Der Gesetzgeber fördert ab 2002 den Aufbau einer privaten Altersvorsorge mit attraktiven Zulagen und Steuervorteilen. Der Grund dafür ist das in Zukunft noch weiter absinkende Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Jeder Rentenversicherte soll künftig zusätzlich privat für das Alter vorsorgen, um seinen Lebensstandard auch im Ruhestand aufrechterhalten zu können.
Kombimodell aus Zulage und Steuerbefreiung
Alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer erhalten ab 2002 eine staatliche Zulage, sofern sie eine Mindesteigenleistung zur zusätzlichen Altersvorsorge aufbringen und die unten genannten Anlagevoraussetzungen erfüllt sind. Die Höhe der Zulage wird bis zur Endstufe der Rentenreform 2008 schrittweise angehoben. Von der Förderung ausgenommen sind Pflichtversicherte, die Kraft zusätzlicher Versorgungsregelungen in einer Zusatzversorgung pflichtversichert sind und eine beamtenähnliche Gesamtvorsorgungszusage haben.
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Der Gesamtbetrag aus Eigenanteilen und Zulage wird darüber hinaus bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgabe bei der Einkommenssteuer abzugsfähig sein. Der Höchstbetrag wird ebenso stufenweise bis 2008 erhöht.
Das Finanzamt prüft bei der persönlichen Einkommenssteuer-Veranlagung, ob die Steuerersparnis größer ist als die staatliche Zulage. Sollte dies der Fall sein, erstattet das Finanzamt die Differenz zwischen der höheren Steuerersparnis und der niedrigeren, bereits gezahlten Zulage.
Gefördert werden Anlageformen, die im Alter unter anderem einen lebenslange Zahlung, wie z. B. eine private Rente, leisten und bei denen zumindest die eingezahlten Beiträge für die Auszahlung zur Verfügung stehen.
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Daran sollten Sie denken
Bereits heute beträgt die durchschnittliche Altersrente eines Rentners nur etwa die Hälfte des Nettodurchschnittseinkommens aller Arbeitnehmer, was zu einer immensen Versorgungslücke führt. Diese wird durch die Rentenreform 2001 sogar noch größer. |

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Die staatliche Förderung schließt nur einen Teil der Versorgungslücke
Die durch den Staat geförderte Altersvorsorge wird zumeist lediglich einen kleinen Teil der durch die Rentenreform größer werdenden Versorgungslücke decken. Sie wird i. d. R. keinesfalls ausreichen, die gesamte Versorgungslücke eines Arbeitnehmers zu schließen.
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Die geförderten Produkte werden voll besteuert.
Für Rentenzahlungen aus den zukünftig staatlich geförderten Anlageformen soll die nachgelagerte Besteuerung gelten. Dies bedeutet, dass die Renten in vollem Umfang steuerpflichtig sind.
Demgegenüber sind Auszahlungen aus herkömmlichen privaten Renten- und Lebensversicherungen, die heute abgeschlossen werden, steuerbegünstigt, wenn bestimmte Kriterien eingehalten werden. Darüber hinaus können sie als einmalige Summe ausgezahlt und zur Tilgung von Hypothekendarlehen eingesetzt werden - die zukünftig geförderten Produkte hingegen nicht.
FAZIT
Die staatliche Förderung "Riester-Rente" deckt gewöhnlich nur einen kleinen Teil der Versorgungslücke. Der darüber hinaus bestehende Bedarf muss zusätzlich gedeckt werden!
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Zulage, geförderter Sparbeitrag und Mindesteigenleistung
Höhe der Zulage
Die Höhe der jährlichen Zulage wird vom Familienstand und von der Anzahl der Kinder, für die der Berechtigte Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhält, abhängig sein. Sie wird in voller Höhe gewährt, sofern der Berechtigte einen gewissen Mindesteigenbeitrag leistet. Andernfalls wird sie anteilig gekürzt.
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